Abrechnung und Kostenerstattung:
Selbstzahler:
Der Patient übernimmt das Honorar selbst.
Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen:
Die Kosten einer Behandlung durch einen Osteopathen wird heute von vielen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn bei ihrer Krankenkasse über die Kostenübernahme, da die Kostenübernahme der einzelnen Kassen variieren kann.
In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) oder eine formlose ärztliche Bescheinigung. Diese können Sie dann zusammen mit Ihren Rechnungen zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Kostenerstattung durch private Krankenkassen:
Die Bezuschussung Ihrer Rechnung erfolgt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags, sofern dieser Heilpraktikerleistungen (GebüH) beinhaltet. Die Rechnung können sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungspraxis. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für eine Behandlung.
Kostenerstattung durch private Zusatzversicherungen:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und über eine private Zusatzversicherung verfügen, die auch Heilpraktikerleistungen (GebüH) erstattet, können Sie Ihre Rechnung einreichen.
Je nach Versicherungsvertrag werden Ihnen die Kosten erstattet, ggf. abzüglich eines Selbstbehalts. Bitte fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung nach.
Sie benötigen keine ärztliche Verordnung oder Überweisung für die Therapie.